Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
91.046 |
Anlagen für sportliche
Ausbildung. Finanzhilfen |
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Installations destinées à la
formation sportive. Aide financière |
Botschaft: 26.06.1991 (BBl III, 1085 / FF III, 1101)
Ausgangslage
Aufgrund der Massnahmen für die Wiederherstellung des
Gleichgewichts im Bundesfinanzhaushalt ab 1977, sowie der Neuverteilung der Aufgaben
zwischen Bund und Kantonen wurde die Unterstützung des Bundes auf den Bau nationaler
Anlagen eingeschränkt. Davon betroffen waren auch die Anlagen für die sportliche
Ausbildung. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft einen Verpflichtungskredit von 30
Millionen Franken,der von einem Investitionsvolumen im Zeitraum 1992-1996 von 100
Millionen Franken ausgeht. Dieses Volumen stützt sich auf eine Bedarfsplanung und ein
Konzept für Anlagen von nationaler Bedeutung. Die Finanzhilfe - sie beträgt in der Regel
25-35 Prozent der anrechenbaren Kosten - soll ausgerichtet werden, wenn aufgrund einer
Kriterienliste die nationale Bedeutung ausgewiesen ist.
Verhandlungen
NR |
09.03.1992 |
AB 1992, 335 (Rückweisung) |
SR |
02.06.1992 |
AB 1992, 325 (Rückweisung) |
NR |
26.09.1995 |
AB 1995, 1926 (Abschreibung) |
SR |
04.10.1995 |
AB 1995, 1028 (Abschreibung) |
Der Nationalrat hat das Geschäft, mit 99 gegen 8
Stimmen seiner Kommission folgend, an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat wurde
beauftragt, das Geschäft zu konkretisieren und mit der Legislaturplanung und dem
Finanzplan zu koordinieren.
Der Ständerat schloss sich dem Entscheid des
Nationalrates ohne Diskussion an.
Im Auftrag des EDI wurde im Sommer 1994 eine Arbeitsgruppe
"nationales Sportkonzept" eingesetzt. Das Konzept soll Ende 1995 vorliegen, der
Botschaftsentwurf dem Bundesrat in der ersten Hälfte 1996 eingereicht werden.
Entsprechende Kredite wären erstmals 1998/99 einzustellen.
Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur
(WBK) des Nationalrats und des Ständerats nahmen von den eingeleiteten Schritten
Kenntnis. Sie stellten fest, dass das Parlament bei seinem Entscheid 1992 von kürzeren
Fristen ausgegangen war. Die Kommissionen hielten es für angezeigt, das Geschäft noch in
dieser Legislatur abzuschreiben. Die geplante Vorlage soll in der neuen Legislatur unter
den neuen Vorzeichen und Gegebenheiten behandelt werden können.
Sowohl Nationalrat als auch Ständerat
folgten den Anträgen ihrer Kommissionen ohne Gegenstimme.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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